Ethik-Prinzipien

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ETHISCHE PRINZIPIEN

Unsere Angestellten:

  • Sind ehrliche und zuverlässige Personen, die ethischen und moralischen Werten große Bedeutung beimessen und diesen Werten auch unter schwierigen Umständen treu bleiben.
  • Befolgen Gesetze und Vorschriften im Allgemeinen sowie sämtliche internen Verhaltensregeln und Grundsätze der Bank.
  • Wissen, dass der wichtigste Teil einer jeden Transaktion darin zu sehen ist, dass diese den geltenden Regeln und Bestimmungen entspricht.
  • Erfüllen ihre Pflichten in ihren jeweiligen Unternehmenseinheiten oder Abteilungen mit Disziplin, Umsicht und Engagement zum Wohle der Bank und befolgen die hierfür erforderlichen Grundsätze der Objektivität, der Vertraulichkeit und der Privatsphäre.
  • Erfüllen ihre Pflichten nach bestem Wissen, um die Rentabilität und den Marktanteil der Bank zu steigern und dafür zu sorgen, dass diese auch künftig ihren Konkurrenten überlegen ist.
  • Repräsentieren die Bank, indem sie sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeiten eine von Reife, Bescheidenheit und positiver Ausstrahlung geprägte Haltung einnehmen, vermeiden Verhaltensweisen, die dem Prestige und dem Image der Bank schaden könnten und handeln in verantwortlicher Weise, wie dies von geachteten Bankangestellten erwartet wird.
  • Reden, verhalten und kleiden sich in einer ihrer Position entsprechenden, stets angemessenen und maßvollen Art und Weise.
  • Üben durch ihr respektvolles, bescheidenes und maßvolles Handeln in ihren Beziehungen einen positiven Einfluss auf Personen innerhalb und außerhalb der Bank aus.
  • Sind sich der Bedeutung ihrer Kundenbeziehungen sowie der Beziehung zwischen ihren Vorgesetzten und ihnen unterstellten Personen bewusst.
  • Verfügen über die für ihre Fachgebiete erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Sie sind stets bestrebt, ihr logisches Denkvermögen sowie ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen. Mithilfe dieser Fähigkeiten und Werte werden sie ihren Verantwortlichkeiten bestmöglich gerecht.
  • Arbeiten in einer ordnungsgemäßen, geplanten und disziplinierten Art und Weise. Sie streben danach, ihre Pflichten zeitnah und fehlerfrei zu erfüllen.
  • Sind für unterschiedliche Ideen und Meinungen offen und versuchen die vernünftigsten Entscheidungen zum Wohle der Bank zu treffen.
  • Versuchen, mithilfe von Logik und Vernunft effiziente, realistische und durchführbare Lösungen für die im Laufe ihrer Tätigkeit auftretenden Probleme zu finden.
  • Vermeiden religiöse, politische und ethnische Auseinandersetzungen. Sie verhalten sich im Umgang mit anderen Personen innerhalb oder außerhalb der Bank fair, unparteiisch und objektiv.
  • Vermeiden illegale Aktivitäten jeglicher Art sowie Glücksspiele und Wetten. Diese sind für Bankangestellte wenig angemessen.
  • Distanzieren sich vom Alkoholgenuss und ähnlichen schlechten Angewohnheiten. Sie wissen, dass es streng verboten ist, während der Arbeitszeiten zu trinken oder unter dem Einfluss alkoholischer Getränke zu stehen.

HAUPTVERANTWORTLICHKEITEN
1.1. Verwendung von Betriebsmitteln der Bank
Unsere Angestellten:

  • Erfüllen ihre Pflichten unter effizienter, produktiver und wirtschaftlicher Nutzung der Betriebsmittel, der Geräteausstattung und des Bürozubehörs der Bank.
  • Berücksichtigen im Hinblick auf Ausgaben und Investitionen deren Nutzen für die Bank und beachten jederzeit das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die wirtschaftlichen Grundsätze.
  • Halten sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, Sozialleistungen und sonstigen Vorteile an die geltenden Vorgehensweisen und die allgemeinen Prinzipien.
  • Installieren keine nicht lizenzierte Software auf den Bürocomputern und verwenden keine nicht autorisierten Programme.
  • Verwenden ihren Internetzugang und die ihnen zugewiesenen E-Mail-Adressen ausschließlich für Geschäftszwecke und besuchen keine Webseiten außer jenen, die einen Bezug zum Bank- und Finanzwesen, zur Wirtschaft, etc. haben.
  • Wissen, dass sämtliches Zubehörmaterial der Bank ausschließlich für Banktransaktionen und nicht für persönliche Belange verwendet werden darf.

1.2. Bankfremde Tätigkeiten
Unsere Angestellten:

  • Engagieren sich nicht für geschäftliche, gewerbliche oder ähnliche Tätigkeiten, die sich nicht auf die Bank beziehen, und widmen ihre gesamte Arbeitskraft und Zeit der Bank.
  • Wissen, dass es nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand der Bank möglich ist, für ein anderes Konzernunternehmen oder in einer anderen Organisation zu arbeiten.
  • Dürfen in professionellen Organisationen wie Handelskammern und Aktienbörsen oder anderen gemeinnützigen Organisationen mitwirken, doch ist es ihnen untersagt, sich hierfür den Namen und die Betriebsmittel der Bank oder ihr Aufgabenfeld zunutze zu machen.
  • Dürfen Kunden oder andere Angestellte nicht um Geldgeschenke oder Gefälligkeiten für Stiftungen oder Wohltätigkeitsorganisationen bitten.
  • Dürfen ihre auf ihrem beruflichen Hintergrund basierenden Dienstleistungen als Kundenbetreuer oder Berater nicht ohne vorherige Genehmigung durch den Vorstand der Bank anbieten.
  • Leiten im Falle einer Interviewanfrage seitens der Presse, eines Fernsehsenders oder sonstiger Medienorganisationen die Anfragen an die zuständigen Unternehmenseinheiten oder Personen der Bank weiter.
  • Benötigen die vorherige Genehmigung durch den Vorstand der Bank, bevor sie Meinungen oder Kommentare in den Medien und im Internet kundtun, selbst wenn es sich um persönliche Themen handelt, bei denen die Bank nicht erwähnt wird oder die in keinem Verhältnis zu ihr stehen.
  • Drucken keine Zeitungen oder Zeitschriften, einschließlich jener, die im Internet veröffentlicht werden, in eigenem Namen.
  • Treten nicht in eine Partei ein und bauen keinerlei Beziehungen zu politischen Parteien auf und vermeiden jegliche Situationen, die als materielle oder immaterielle Unterstützung für politische Parteien wahrgenommen werden könnten.

1.3. Vertraulichkeit
Unsere Angestellten:

  • Geben keinerlei Informationen oder Unterlagen, die sie während der Ausübung ihrer Pflichten erhalten, an unbefugte Personen und Institutionen innerhalb und außerhalb der Bank weiter.
  • Geben keine persönlichen und finanziellen Auskünfte über Kunden weiter, auch dann nicht, wenn sie die Bank, aus welchen Gründen auch immer, verlassen.
  • Wissen, dass die im Rahmen ihrer Aufgaben erarbeiteten Projekte, Angebote und Statuten Eigentum der Bank sind und tragen diese während der Ausübung ihrer Pflichten oder beim Verlassen der Bank nicht nach außen.
  • Erörtern außerhalb ihrer Arbeitszeiten keine Angelegenheiten, die ihre Pflichten betreffen und vermeiden Situationen, die Anlass zu Spekulationen oder negativen Meinungen geben können.
  • Geben ihre persönlichen Privilegien und Rechte, von denen nur sie selbst Kenntnis haben dürfen, weder innerhalb noch außerhalb der Bank bekannt und vermeiden offene Kritik bezüglich der allgemeinen Politik der Bank.

1.4. Persönliche Transaktionen
Unsere Angestellten:

  • Tätigen bevorzugt persönliche Investitionen mittel- und/oder langfristiger Art und beteiligen sich nicht an spekulativen Geschäften.
  • Achten darauf, dass ihre Ausgaben sich in vernünftigem Verhältnis zu ihrem Einkommen bewegen und dass sie keine übermäßigen Kredite aufnehmen.
  • Achten darauf, ihre Pflichten bezüglich persönlicher Transaktionen zeitnah abzuwickeln und sich über ihre Anlagen auf dem Laufenden zu halten.

1.5. Interessenkonflikt
Unsere Angestellten:

  • Dürfen weder persönlich noch durch Verwandte Güter oder Eigentümer erwerben, die die Bank veräußert.
  • Achten darauf, den Nutzen für die Bank zu berücksichtigen und vermeiden Handlungen oder Transaktionen, die so verstanden werden können, dass sich die Angestellten einen Vorteil für sich selbst oder ihre Verwandten verschaffen wollen.
  • Knüpfen keinerlei Beziehungen zu Kunden, die als auf eigenem Nutzen basierend angesehen werden können, und nehmen keinerlei Geschenke an, außer solchen, die von keinem oder nur geringem Wert sind.
  • Vermeiden es, unter Nutzung ihres Aufgaben- und Einflussbereiches mit Personen oder Organisation, die Geschäftsbeziehungen mit der Bank unterhalten, Waren und Dienstleistungen auszutauschen oder bei diesen um eine Beschäftigung für ihre Verwandten zu ersuchen.
  • Führen keinerlei Banktransaktionen für Kunden durch, eröffnen keine Gemeinschaftskonten und etablieren keine Bürgschaftsbeziehungen mit Kunden, außer für Verwandte ersten Grades.
  • Vermeiden das Leihen und Verleihen von Geld im Rahmen ihrer Kundenbeziehungen und sogar im Kollegenkreis.

BEZIEHUNGEN
2.1. Interne Beziehungen
Unsere Angestellten:

  • Halten die gemeinschaftlichen Arbeitsbereiche sauber und ordentlich und achten darauf, andere nicht bei der Arbeit zu stören.
  • Halten gewissenhaft ihre Arbeitszeiten ein, nehmen ihre Arbeit pünktlich auf und verlassen ihren Arbeitsplatz ebenso pünktlich.
  • Informieren ihre Kollegen und ersuchen die Erlaubnis ihrer Vorgesetzten, wenn sie ihren Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verlassen müssen.
  • Sind dazu bereit, ihr Wissen und ihre Erfahrung in ihren Fachgebieten mit den anderen Angestellten der Bank zu teilen.
  • Unterstützen die berufliche Entwicklung von Angestellten, die neu in der Bank sind oder über weniger Erfahrung als sie selbst verfügen.
  • Belasten andere Angestellte nicht mit persönlichen Belangen oder Angelegenheiten, die nicht mit ihren Pflichten, Befugnissen und Verantwortlichkeiten verbunden sind.
  • Vermeiden jegliche Transaktionen, welche die Bank tatsächlichen oder potenziellen Gefahren aussetzen könnten und warnen die ihnen unterstellten Personen davor, solche Transaktionen einzugehen.
  • Üben ihre Vorgesetzten Druck auf sie aus, eine illegale Transaktion auszuführen, durch die die Bank einem Risiko ausgesetzt wäre, so informieren sie umgehend das höhere Management über diese Praxis.

2.2. Kundenbeziehungen
Unsere Angestellten:

  • Sind sich darüber bewusst, dass eines der wichtigsten Elemente im Bestreben, sich von den Mitbewerbern abzuheben, darin besteht, den Kunden die bestmöglichen Dienstleistungen zu liefern.
  • Informieren befugte Personen oder Einheiten, falls Angelegenheiten, Transaktionen oder Anfragen nicht in ihren Zuständigkeits- oder Verantwortlichkeitsbereich fallen.
  • Schenken Kundenbeschwerden besondere Aufmerksamkeit und versuchen, diese Beschwerden gemäß den allgemeinen Prinzipien und Methoden der Bank zu klären und ergreifen Maßnahmen, um ein erneutes Auftreten derselben zu verhindern.
  • Ziehen gemäß den Methoden und den allgemeinen Bekanntmachungen der Bank für jede durchgeführte Transaktion und jede erbrachte Dienstleistung Zinsen, Provisionen oder Gebühren ein und zeichnen dies jeweils unverzüglich auf, ohne durch jegliche Gründe oder Bedingungen gebunden zu sein.
  • Führen keinerlei Transaktionen oder Handlungen durch, die von den Kunden selbst und persönlich durchgeführt werden müssen, auch nicht nach Erhalt einer Vollmacht des Kunden. Jede Transaktion wird gemäß den klaren und eindeutigen Anweisungen des Kunden durchgeführt.

2.3. Beziehungen zu internen und zu unabhängigen Wirtschaftsprüfern
Unsere Angestellten:

  • Assistieren internen oder unabhängigen Wirtschaftsprüfern, damit diese ihre Aufgaben in den betreffenden Filialen, Unternehmenseinheiten oder Abteilungen effizient durchführen können.
  • Wissen, dass es für einige Angestellte normal und akzeptabel ist, Überstunden zu leisten, damit sie ihre Aufgabe schnellstmöglich und akkurat erfüllen können, falls sich die Bedingungen erschweren oder dies in den zu überprüfenden Einheiten erforderlich sein sollte.
  • Halten bei der Planung ihres Jahresurlaubs und möglicher Beurlaubungen Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer und holen dessen Zustimmung ein, damit es nicht zu Verzögerungen der prüfbezogenen Arbeiten während einer Wirtschaftsprüfung kommt.
  • Stellen internen und unabhängigen Wirtschaftsprüfern bedingungslos die angeforderten Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Dokumentieren Art und Status der Informationen und Unterlagen, falls es notwendig ist, dass diese von den Wirtschaftsprüfern vorübergehend aus der Bank mitgenommen werden.

2.4. Beziehungen zu beruflichen Organisationen und anderen Banken
Unsere Angestellten:

  • Tauschen genaue, vollständige und eindeutige Informationen mit beruflichen Organisationen und anderen Banken aus, wobei keine Kunden- oder Bankgeheimnisse verletzt werden dürfen.
  • Geben während der Erfüllung ihrer Pflichten keinerlei positive oder negative Rückmeldungen oder Kommentare über Mitbewerber oder den von diesen erbrachten Dienstleistungen ab.
  • Stärken bei der Ausübung ihrer Pflichten das Vertrauen in das Bankwesen, beachten die Entwicklung der Wirtschaft und vermeiden Handlungen, die zu unlauterem Wettbewerb führen können.
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